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Berufsfachschule Soziales

Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/Sozialassistentin


Ausbildungsziel und Dauer

Der Bildungsgang Berufsfachschule Soziales dauert zwei Jahre und vermittelt eine berufliche Erstausbildung nach Landesrecht. Er führt zum Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/Sozialassistentin.

Der Abschluss ermöglicht in Verbindung mit dem mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) den Zugang zu weiterführenden beruflichen Qualifikationen an einer Fachschule für Sozialwesen
zum/ zur Erzieher/in (u.a. am OSZ MOL), Heilerziehungspfleger/in oder Altenpfleger/in.



Aufnahmevoraussetzungen

Für die Ausbildung wird ein erweiterter Hauptschulabschluss bzw. die erweiterte Berufs- bildungsreife vorausgesetzt.
Zusätzlich ist ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für diese Tätigkeit vorzulegen.



Probezeit

… beträgt ein Schulhalbjahr.



Persönliche Voraussetzungen

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Psychische Stabilität
  • Beobachtungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Bereitschaft zu lebenslangem Lernen
  • Konfliktfähigkeit

 

Sozialassistentinnen und -assistenten erledigen unterschiedliche pädagogisch-betreuende, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben und Tätigkeiten. Als Mitarbeiterin/ Mitarbeiter der freien Wohlfahrtsverbände, von kommunalen Dienststellen oder kirchlichen Verbänden übernehmen sie im Rahmen der Familienpflege vorübergehend die Haushaltsführung in Privathaushalten. In Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung, z. B. in Heimen oder Wohngruppen, unterstützen sie die Tätigkeit der Erzieherinnen/ Erzieher und Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger. Im Bereich der Altenpflege helfen sie bei der Erledigung der Aufgaben von Altenpflegerinnen/ Altenpflegern.

 


Sozialassistentinnen und -assistenten arbeiten hauptsächlich

  • in Wohn- und Pflegeheimen für betreuungsbedürftige Menschen
  • in Kindergärten und -horten
  • in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung


Fachpraktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 800 Stunden in sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern. Die praktische Ausbildung ist in beiden Tätigkeitsfeldern durchzuführen. In der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler mit der Arbeit in den berufsbezogenen Einrichtungen vertraut gemacht und lernen ihre theoretischen Kenntnisse praktisch anzuwenden.



Sie haben noch Fragen?


Ansprechpartner

Abteilungsleiterin

Christina Schindler
E-Mail:
Tel.: 03341 3455 30

Sachbearbeiterin

Manuela Engel
E-Mail:
Tel.: 03341 3455 30


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